„Strafverteidigung ist Kampf, Kampf um die Rechte des Beschuldigten.“ (Hans Dahs)
Das Strafgesetzbuch fasst die unterschiedlichen Delikte in Abschnitten zusammen. Jeder strafmündige Bürger muss wissen, welches Tun oder Unterlassen mit Strafe bedroht ist („Keine Strafe ohne Gesetz“). Allerdings ist das Strafgesetzbuch als Kernstrafrecht nicht abschließend. In einer Vielzahl von Nebengesetzen sind weitere Straftaten geregelt. Das Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz oder Straßenverkehrsgesetz ist sicherlich den meisten ein Begriff.
Im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist die Verteidigung besonders erfolgversprechend, da dort die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden. Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, erläutern wir Ihnen gern in einer Ersteinschätzung die Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.
Sollten Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren oder als Betroffener in einem Bußgeldverfahren von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder den Ordnungsbehörden angeschrieben werden, so ist es in der Regel dringend angezeigt, Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen.
Die nachfolgende Übersicht beschränkt sich auf Teile des Kernstrafrechts im StGB. Die Ausführungen sind bereits auf ein Minimum gekürzt. Sie können nicht mal im Ansatz eine Rechtsberatung oder sogar Verteidigung ersetzen, hingegen aber sensibilisieren. Und das sollen sie unbedingt.
Wir stehen für Sie rund um die Ihr zur Verfügung. Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
