Die Kanzlei Schumann & Rasch ist Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Bochum und im gesamten Ruhrgebiet. Als erfahrene Strafverteidiger vertreten wir Sie bei Vorladung, Ermittlungsverfahren, Anklage oder Strafbefehl – kompetent, diskret und konsequent.
Unsere Fachanwälte für Strafrecht begleiten Sie in jeder Phase des Strafverfahrens, von der ersten Beratung bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht Bochum.
Unsere Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig und vertreten Sie nicht nur in Bochum, sondern bundesweit.
Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten? Werden einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt? Gegen Sie liegt eine Anklage, ein Urteil oder ein Strafbefehl vor? Dann sind Sie hier genau richtig.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Bochum verteidigen wir Mandantinnen und Mandanten aus der gesamten Stadt – von der Innenstadt über Wattenscheid und Langendreer bis Querenburg und Weitmar. Unsere Kanzlei liegt zentral in Bochum, nur wenige Gehminuten von Amtsgericht und Landgericht entfernt, und ist auch kurzfristig persönlich erreichbar.
Als Strafverteidiger in Bochum kennen wir die zuständigen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen vor Ort genau – ein klarer Vorteil gegenüber einer Kanzlei ohne lokale Präsenz.
Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht trifft Beschuldigte meist unvorbereitet und ist für Betroffene in Bochum existenziell. Wir klären frühzeitig über Ihre Rechte auf und begleiten Sie sachlich, diskret und konsequent durch das gesamte Verfahren.
Erhält Ihr Kind eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft Bochum, zählt jeder Schritt. Wir begleiten junge Menschen und ihre Eltern durch das Jugendstrafverfahren und setzen uns für eine erzieherisch sinnvolle Lösung ein.
Vom ersten Cannabis-Verstoß bis zum schwerwiegenden BtMG-Vorwurf: Als Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Bochum kennen wir die Praxis der hiesigen Gerichte und setzen uns für Verfahrenseinstellungen und milde Sanktionen ein.
Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen weiteren Bereichen des Strafrechts – von Verkehrsstrafrecht über Vermögensdelikte bis Wirtschaftsstrafrecht. Eine Übersicht aller Deliktsbereiche finden Sie auf unserer Seite zu Straftaten im Strafrecht.
Jedes Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren: Die Polizei Bochum oder die Staatsanwaltschaft Bochum sammeln Beweise, werten Akten aus und hören Zeugen an. Für Beschuldigte gilt in dieser frühen Phase: Schweigen ist Ihr gutes Recht, und unüberlegte Angaben lassen sich später kaum korrigieren.
Wer eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft Bochum erhält, sollte diese nicht ohne vorherige Akteneinsicht wahrnehmen. Als Ihr Strafverteidiger beantragen wir zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte, bevor wir gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob und wie Sie sich äußern.
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft Bochum, ob sie das Verfahren einstellt, einen Strafbefehl beantragt oder Anklage beim Amtsgericht beziehungsweise Landgericht Bochum erhebt. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden – eine Frist, die unbedingt eingehalten werden muss.
Je nach Schwere des Vorwurfs verhandelt entweder das Amtsgericht Bochum (Strafrichter oder Schöffengericht) oder die große Strafkammer des Landgerichts Bochum. Wir bereiten Sie gezielt auf die Hauptverhandlung vor, prüfen die Beweislage und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.
Nach der Urteilsverkündung prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Berufung oder Revision Aussicht auf Erfolg haben, und begleiten Sie auch durch die Rechtsmittelinstanzen – stets mit dem Ziel, das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Rechtsanwalt Sergej Schumann und Rechtsanwältin Anna Katharina Rasch führen beide den Titel Fachanwalt beziehungsweise Fachanwältin für Strafrecht – ein Nachweis besonderer Erfahrung und regelmäßiger Fortbildung, den längst nicht jede Kanzlei in Bochum vorweisen kann.
Für Mandanten in Bochum bedeutet das: persönliche Betreuung durch spezialisierte Strafverteidiger, mehrsprachige Beratung auf Deutsch, Englisch und Russisch, sowie kurzfristige Erreichbarkeit, wenn es darauf ankommt. Unsere Mandanten bewerten uns im Schnitt mit 5,0 von 5 Sternen bei über 280 Google-Bewertungen.
Ja. Vor der ersten Äußerung sollte immer Akteneinsicht beantragt werden. Nur mit Kenntnis der Ermittlungsakte lässt sich einschätzen, welche Angaben sinnvoll sind – unüberlegte Aussagen lassen sich später kaum zurücknehmen.
Nein. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht und müssen sich zur Sache nicht äußern. Lediglich Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift) sind verpflichtend.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens und werden entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder per Honorarvereinbarung abgerechnet. Im Erstgespräch klären wir die voraussichtlichen Kosten transparent und unverbindlich.
Das hängt vom Tarif und vom Vorwurf ab. Bei Vorsatzdelikten leisten viele Versicherungen zunächst nur als Vorschuss. Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung eintritt.
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Einfache Verfahren können innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein, umfangreiche Verfahren mit mehreren Hauptverhandlungsterminen können deutlich länger dauern.
In der Regel ja. Sie können uns als Wahlverteidiger beauftragen oder beantragen, dass wir als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sprechen Sie uns frühzeitig an, bevor das Gericht einen anderen Pflichtverteidiger bestimmt.
Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht trifft die meisten Betroffenen völlig unvorbereitet und stellt beruflich wie privat viel auf dem Spiel. Wer jetzt die richtigen ersten Schritte kennt, schützt sich vor Fehlern, die sich später kaum korrigieren lassen.
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Eine Vorladung für das eigene Kind sorgt bei Eltern schnell für Panik. Dieser Leitfaden erklärt, was das Jugendstrafrecht vom Erwachsenenstrafrecht unterscheidet und wie Sie Ihr Kind jetzt richtig unterstützen.
Ob Verkehrskontrolle oder Durchsuchung: Beim ersten Vorwurf nach dem Betäubungsmittelgesetz zählt vor allem eines – die eigenen Rechte zu kennen, bevor man sich äußert.
Eine Strafanzeige gegen die eigene Person wirft viele Fragen auf. Unsere Checkliste zeigt Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist – und was Sie besser unterlassen sollten.
Josef-Neuberger-Str. 1
44787 Bochum
Zuständig für Strafverfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht sowie für die Jugendgerichtsbarkeit in Bochum.
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Zuständig für Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile sowie als erste Instanz für schwerwiegendere Straftaten vor der großen Strafkammer.
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Führt die Ermittlungsverfahren in Bochum, entscheidet über Anklage, Strafbefehl oder Verfahrenseinstellung.
Ob Vorladung, Anklage oder Strafbefehl: Als Ihre Rechtsanwälte für Strafrecht in Bochum sind wir kurzfristig für Sie erreichbar und begleiten Sie durch jede Phase Ihres Verfahrens – persönlich, diskret und konsequent an Ihrer Seite.
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
