Eine Anzeige, ein Anhörungsbogen oder der Besuch der Polizei kommen meist unangekündigt – und lösen bei den meisten Menschen zunächst Unsicherheit oder Panik aus. Die gute Nachricht: Es gibt klare Schritte, mit denen Sie jetzt richtig reagieren. Diese Checkliste begleitet Sie durch die ersten Stunden und Tage nach einer Anzeige – unabhängig davon, ob Sie in Bochum, Essen, Dortmund, Gelsenkirchen oder anderswo im Ruhrgebiet leben.
So schwer es fällt: Überstürzte Reaktionen verschlechtern die Ausgangslage fast immer. Nehmen Sie sich die Zeit, die Situation zu ordnen, bevor Sie handeln.
Als Beschuldigter müssen Sie sich zur Sache nicht äußern (§ 136 StPO). Das gilt gegenüber der Polizei genauso wie gegenüber Bekannten oder in sozialen Medien. Eine unbedachte Aussage lässt sich später kaum zurücknehmen.
Ob Sie als Zeuge oder als Beschuldigter geladen werden, hat unterschiedliche Konsequenzen für Ihre Pflichten. Als Beschuldigter besteht in der Regel keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen – klären Sie das vorab mit einem Anwalt.
Je früher ein Anwalt die Akte kennt, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Ihr Anwalt beantragt Akteneinsicht (§ 147 StPO), bevor Sie sich äußern – das ist der entscheidende Unterschied zu einer eigenmächtigen Stellungnahme ohne Aktenkenntnis.
So verständlich der Wunsch nach Klärung ist: Eigene Kontaktaufnahme kann als Einschüchterung gewertet werden und Ihre Situation zusätzlich verschärfen.
Erhalten Sie später einen Strafbefehl, läuft ab Zustellung eine Einspruchsfrist von nur zwei Wochen (§ 410 StPO). Wird diese verpasst, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Notieren Sie jedes Zustelldatum.
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen, leisten Sie keinen Widerstand und unterschreiben Sie nichts ohne anwaltlichen Rat – auch kein vorschnelles Geständnis.
Bewahren Sie Schriftstücke, Nachrichten oder sonstige Beweismittel unverändert auf. Ihr Anwalt entscheidet, was davon relevant ist.
Diese Checkliste ersetzt keine individuelle Beratung, gibt Ihnen aber einen ersten sicheren Rahmen. Unsere Anwälte für Strafrecht sind im gesamten Ruhrgebiet für Sie erreichbar – persönlich in Bochum oder per Video-Erstberatung, wenn eine Anreise gerade nicht möglich ist.
